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Bundestagswahl: Verfahren wegen Stimmzettel-Fotos eingestellt

Archivmeldung vom 19.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat ein Verfahren wegen veröffentlichter Stimmzettel bei der Bundestagswahl 2017 eingestellt. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf einen Sprecher der Justizbehörde. Im Oktober 2017 hatte der Bundeswahlleiter in 42 Fällen Strafanzeige wegen abfotografierter Stimmzettel gestellt, die in sozialen Medien wie Twitter oder Facebook veröffentlicht worden waren.

"Das Ermittlungsverfahren wurde am 08. März eingestellt, da keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht wurden", sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn der Zeitung. Die eigene Wahlentscheidung zu veröffentlichen, sei kein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Der Bundeswahlleiter war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. In der vergangenen Woche hatte der bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron seinen ausgefüllten Stimmzettel zur Wahl der Bundeskanzlerin fotografiert und bei Twitter veröffentlicht.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte daraufhin ein Bußgeld von 1.000 Euro gegen den Münchner Politiker mit der Begründung, dass die Wahl dem "Grundsatz der Geheimhaltung" unterliege. Im Gesetzestext (Paragraph 107c Strafgesetzbuch) zur Verletzung des Wahlgeheimnisses heißt es: "Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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