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Bundestag beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Freigeschaltet am 26.09.2024 um 10:46 durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben (Symbolbild)
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben (Symbolbild)

Bild: copyright free / Eigenes Werk

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde am Vormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Union beschlossen. Die Linken-Gruppe und das BSW stimmten dagegen und die AfD enthielt sich.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft nach eigenen Angaben jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. So sollen etwa Formerfordernisse im Zivilrecht abgesenkt, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abgeschafft werden.

Den Steuerbehörden soll es zudem künftig ermöglicht werden, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers entfällt, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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