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Piraten Niedersachsen mahnen zum Schutz der Grundrechte auch in Coronazeiten

Archivmeldung vom 14.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Anwältin Beate Bahner aus Heidelberg hatte am 08.04. Eil-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Ziel war die Aussetzung aller die Grundrechte einschränkenden Corona-Regelungen der Bundesländer [1].

Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim wurde daraufhin ihre Webseite [2] stillgelegt [3], weil ihr dort verlinkter Antrag beinhaltete, am 11.04. an Demonstrationen gegen die Einschränkung von Grundrechten teilnehmen zu dürfen. Daher wird gegen sie wegen Aufrufs zu einer Straftat ermittelt [4].

"Es ist ein unglaublicher Eingriff in die anwaltlichen Rechte, nicht über die im eigenen Namen getätigte Arbeit öffentlich berichten zu dürfen. Auch wenn dies nur kurzzeitig der Fall ist, so wirft es doch einen dunklen Schatten auf das Grundrechtsbewusstsein der Staatsgewalt. Denn es handelt sich bei dem Vorwurf schlimmstenfalls um eine minderschwere Tat, die einen derartigen Eingriff in die Grundrechte in keinster Weise rechtfertigt [5]. Allein das Ansinnen der Ermittlungsbehörden in diesem Fall auf Löschung der Seite lässt an deren rechtsstaatlicher Einstellung zweifeln", erklärt Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen.

"Ganz unabhängig vom Inhalt dieses zwischenzeitlich abgelehnten Antrags [6] und der Person Frau Bahner an sich, es darf doch nicht sein, dass jemand mundtot gemacht wird, nur weil dessen Ansichten den Regierenden missfallen. Das wenigste wäre gewesen, sie dazu aufzufordern, die entsprechenden Inhalte binnen einer angemessenen Zeit zu entfernen. Aber so etwas ist nicht vorgesehen, nur die Provider werden zu Gehilfen der Behörden gemacht. Damit sind wir offenbar längst über die Anfänge von Zensur der übelsten Sorte hinaus, wie wir sie mit der Schaffung des NetzDG bereits vorausgesagt haben [7]."

Der Anwältin wird vorgeworfen, bundesweit zu Kundgebungen aufgerufen zu haben, die nach den Corona-Regeln der meisten Bundesländer (bis auf Bremen) [8] weitestgehend [9] untersagt sind.

"Auch wenn klar ist, dass diese Zeilen Teil des Antrags waren, so muss man doch die Frage stellen, warum diese Regelung überhaupt existiert. Denn nach wie vor gilt dieses generelle Demonstrationsverbot nicht bundesweit und ist ohnehin nicht zu rechtfertigen. Mit den entsprechenden Auflagen, können selbst dann, wie vor kurzem in Lüneburg, Demonstrationen stattfinden [10]", erklärt Ullrich Slusarzcyk, 2. Stellvertretender Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. "Hier drängt sich also der Verdacht auf, dass es nicht um die Demonstration an sich, sondern um deren Inhalt ging, der nicht gefallen hat. Und das darf es nicht geben, Meinungsfreiheit muss auch in Zeiten von Corona gelten. Zumal selbst die Polizei sagt, dass die Teilnahme an einer Demonstration nicht einmal zwingend eine Straftat sein muss."

Datenbasis:

[1] https://drive.google.com/file/d/1HZ4NEMnYlUNLuNillHRUxWlRiysrdabo/view

[2] http://beatebahner.de/

[3] http://ots.de/gcDhsi

[4] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4567699

[5] https://dejure.org/gesetze/VersG/26.html

[6] http://ots.de/p1Z1HT

[7] http://ots.de/CGqhQN

[8] https://bit.ly/34FunTz

[9] http://ots.de/USHRVP

[10] http://ots.de/1HcmVX

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)


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