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Das Cannabisgesetz ist kein Fall für Fraktionsdisziplin

Archivmeldung vom 16.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt setzt sich für die Einführung von Patientenlotsen ein. Bild: "obs/Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe/Mario Leisle"
Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt setzt sich für die Einführung von Patientenlotsen ein. Bild: "obs/Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe/Mario Leisle"

"Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist nicht nur aus ärztlicher Sicht abzulehnen, auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Vorbehalte und gute Argumente gegen die Freigabe in der geplanten Form. Hier geht es um eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung, bei der die Fraktionsdisziplin gegenüber der persönlichen Verantwortung der Abgeordneten zurücktreten muss. Deshalb ist es richtig, wenn das Parlament über dieses Gesetz in namentlicher Abstimmung entscheidet." Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der anstehenden abschließenden Lesung des sogenannten Cannabis-Gesetzes im Deutschen Bundestag.

Bereits im Dezember hatte die Bundesärztekammer gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Fachverbänden aus dem Gesundheitswesen, der Pädagogik, der Justiz und dem Sicherheitsbereich alle Abgeordneten persönlich angeschrieben und nachdrücklich darum gebeten, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. "Hier sind nicht nur die Fachpolitiker gefragt, sondern jedes einzelne Mitglied des Bundestages", betonte Reinhardt.

Die Ziele des Gesetzes stünden im eklatanten Widerspruch zur internationalen Erkenntnislage. Durch die Freigabe werde eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig macht und zu schweren Entwicklungsschäden führen kann - gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Reinhardt verwies darauf, dass die Entwicklungsprozesse des Gehirns bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen seien und der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ beeinflussen könne. "Diese Schäden sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam. So steigen das Risiko von nachhaltigen kognitiven Funktionsdefiziten sowie das Auftreten von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen signifikant", sagte der BÄK-Präsident.

Nicht nur in Deutschland lehnen Experten eine Freigabe ab. Auch der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME) hat in einer jüngst vorgelegten Analyse die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen einer Cannabislegalisierung betont. Die vorliegende wissenschaftliche Evidenz zeige, dass eine Legalisierung die gravierenden gesundheitlichen Schäden durch diese Droge weiter verschlimmern würde. Der Internationale Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) warnt ebenfalls vor den Folgen einer Legalisierung von nichtmedizinischem Cannabis. Er verweist auf einen Anstieg cannabisbezogener Gesundheitsprobleme in Ländern, in denen der Cannabiskonsum freigegeben wurde. Die wissenschaftliche Erkenntnislage spricht klar gegen eine Freigabe.

Auch die Mehrheit der Eltern in Deutschland sieht die Legalisierungspläne kritisch, wie jüngst eine repräsentative Forsa-Umfrage gezeigt hat. So befürchten fast zwei Drittel der befragten Eltern, dass die Hemmschwelle Minderjähriger sinkt, wenn Kiffen für Erwachsene legal wird. Die Umfrage zeigt zudem, dass die Mehrheit der Eltern Bedenken bezüglich möglicher Gehirnschäden, psychischer Auffälligkeiten, Abhängigkeit und Leistungsabfall in der Schule hat, wenn ihre Kinder Cannabis konsumieren.

Statt einer Legalisierung fordert die Bundesärztekammer einen Ausbau der cannabisbezogenen Aufklärung und Prävention. "Wer junge Menschen vor den negativen Folgen des Cannabis-Konsums schützen will, sollte sich auf die Entwicklung und Finanzierung von evidenzbasierten präventiven und intervenierenden Maßnahmen konzentrieren", so Reinhardt. Die Politik stehe in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Mit der geplanten Cannabis-Legalisierung erreiche sie aber das Gegenteil.

Quelle: Bundesärztekammer (ots)

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