Kabinett beschließt Pflegereform
Archivmeldung vom 02.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach langem Streit hat die Bundesregierung die umstrittene Pflegereform auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf aus dem Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Die Reform hat unter anderem das Ziel, dass künftig alle Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden. Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.
Pflegebedürftige sollen dadurch aber nicht überlastet werden. Neben der Tariftreuepflicht für Pflegeeinrichtungen soll es demnach einen staatlichen Pflegezuschuss für Heimbewohner geben. Ab 2022 soll der jährliche Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung eine Milliarde Euro betragen. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Für Heimbewohner soll die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten zahlen, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Ursprünglich war im ersten Jahr noch keine Entlastung vorgesehen, wobei die Zuschläge ab dem dritten Jahr um fünf Prozent höher ausfallen sollten. Heftige Kritik an der Reform kam unter anderem von Sozialverbänden und Patientenschützern. So bezeichnete VdK-Präsidentin Verena Bentele die Pläne in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe als "schlechten Witz auf Kosten der Schwächsten". Der geplante Bundeszuschuss sei unzureichend.
Quelle: dts Nachrichtenagentur