Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik CDU will strengeres Sterbehilfe-Gesetz

CDU will strengeres Sterbehilfe-Gesetz

Archivmeldung vom 11.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Die CDU will das geplante Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe strenger fassen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist nach eigenen Worten "mit dem Herzen auf der Seite derjenigen, die das Gesetz weiter eingrenzen wollen". Eine Debatte darüber sei "notwendig" und müsse jetzt geführt werden, sagte Lammert der WAZ-Mediengruppe.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Die Kritiker aber wollen jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe - zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen - und Werbung verbieten. Es gebe rechtlich wie praktisch begründete Einwände gegen den Gesetzentwurf, sagte Lammert. "Die Formulierung gewerbsmäßig setzt ein Geschäftsmodell für Sterbehilfe voraus", erklärte er. Dazu könne man sich leicht "Umgehungskonstruktionen" vorstellen.

Der CDU-Abgeordnete Uwe Schummer sagte der WAZ-Mediengruppe, "wenn es Gewissensfragen gibt, gehört die Sterbehilfe auf jeden Fall dazu". Er erwarte, dass kein Abgeordneter gedrängt werde, gegen sein Gewissen zu entscheiden. Für die CDU sei es ein Thema, "das mit dem C in unserem Parteinamen eng zusammenhängt". Er appelliere an die FDP, "die Identität der CDU zu respektieren" und nachzubessern. Wenn der Gesetzentwurf nicht verschärft werde, solle die Abstimmung freigegeben werden, forderte Schummer. Dann könnten Kritiker frei vom so genannten Fraktionszwang abstimmen.

Schneider: Geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht nicht

Die geplante Strafbarkeit allein gewerbsmäßiger Sterbehilfe reicht der evangelischen Kirche nicht aus. Jemandem zum Sterben zu verhelfen, "darf kein Geschäftsmodell sein", sagte der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche, Präses Nikolaus Schneider, der "Neuen Rhein-Zeitung". Die nach dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht verbotene, aber organisierte Sterbehilfe ohne Gewinnerzielungsabsicht sehe er "kritisch". Schneider: "Das ist ein derart intimer Bereich, der gehört in die Familie, in enge Freundschaften oder eine andere sehr vertrauensvolle Beziehung - aber nicht in eine anonyme Organisation." Werde die organisierte Sterbehilfe nicht auch verboten, besteht nach seinen Worten die Gefahr, "dass die Grenzen zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verschwimmen". Schneider: "Was passiert zum Beispiel, wenn sich ein Verein Unkosten erstatten lässt?"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte neigte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige