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Mineralische Bauabfälle und Aushub: Bayern setzt Öffnungsklausel im Bundesrat durch

Archivmeldung vom 07.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Abriss (Symbolbild)
Abriss (Symbolbild)

Bild: pixelio.de/gabischoenemann

Bayerischer Verfüll-Leitfaden hat weiterhin Bestand: Die Bemühungen der CSU-Fraktion für eine Länderöffnungsklausel in der Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Bodenaushub-Verwertung waren erfolgreich. Damit wird ermöglicht, dass geeignete mineralische Abfälle in Bayern unter strengen Vorgaben weiterhin für die Verfüllung von Gruben und Brüchen verwendet werden können.

Eine aus Sicht der Fraktion wichtige Entlastung für die bayerischen Kommunen, auf die nun keine zusätzlichen Entsorgungskosten zukommen. Die ausbalancierte Lösung schützt die Umwelt und schont den Deponieraum. Nur so können nach Ansicht der Fraktion Engpässe und massive Kostensteigerungen in der Bau- und Entsorgungswirtschaft verhindert werden. Gemäß Bundesverordnung hätten Bauschutt und Aushub nicht mehr verfüllt, sondern nur noch entsorgt werden können.

Dazu Walter Nussel, der zuständige Berichterstatter der Fraktion: "Mit der Öffnungsklausel vermeiden wir jährlich rund zwei Millionen Lkw-Fahrten mit Transportdistanzen von jeweils bis zu mehreren hunderten Kilometern. Diese Fahrten würden unnötig Kohlendioxid produzieren und den Bauherren erhebliche Mehrkosten aufbürden."

Dazu Eric Beißwenger, der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion: "Bauschutt und Abbruch sind der mengenmäßig bedeutendste Abfallstrom in Deutschland. Entsorgungssicherheit und Umweltschutz müssen daher Hand in Hand gehen. Unser Verfüll-Leitfaden, der im Rahmen des Umweltpakts Bayern fortgeschrieben wurde, liefert hier die richtigen Vorgaben, um Gefahren für unsere Gewässer und Böden zu vermeiden."

Die CSU-Fraktion hatte sich unter anderem mit einem Dringlichkeitsantrag für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Die neue Mantelverordnung wird nun im August 2023 mit der Klausel in Kraft treten.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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