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Scholz legt Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer vor

Archivmeldung vom 09.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach jahrelangen Verhandlungen steht ein finaler Gesetzentwurf zur Besteuerung von Finanzgeschäften in Europa. "Wir sind jetzt erstmals seit 2011 so weit, dass wir eine Vereinbarung erreichen können", schrieb Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Montag an seine europäischen Amtskollegen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, zunächst in zehn Ländern eine Steuer auf Aktienkäufe einzuführen. Scholz hatte mit den Ministern der EU-Staaten über eine Finanztransaktionssteuer verhandelt. Zuletzt hatten sie ihn gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. In dem Schreiben bittet Scholz seine Kollegen um abschließende Zustimmung. Damit neigen sich zähe, neun Jahre laufende Verhandlungen dem Ende zu.

Die von Scholz vorgesehene Steuer auf Aktienkäufe ist aber lediglich ein erster Schritt in Richtung Börsensteuer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die Aktien großer Unternehmen kaufen, künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftswertes an den Fiskus entrichten. Die Steuer gilt nur für Aktien solcher Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind; in Deutschland sind das 145 Unternehmen, insgesamt in den zehn Staaten - neben Deutschland sind das Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei - mehr als 500 Unternehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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