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Gutachten: Bundesregierung muss Arbeitszeitgesetz ändern

Archivmeldung vom 03.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

Die Bundesregierung muss das Arbeitszeitgesetz ändern, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 Genüge zu tun. Bei der Gestaltung hat sie aber großen Spielraum: Zu diesem Schluss kommen die Münchner Juristen Volker Rieble und Stephan Vielmeier in ihrem Gutachten für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), über welches das "Handelsblatt" berichtet.

Der Wirtschaftsminister, der Unternehmen vor zusätzlicher Bürokratie schützen will, hat das Gutachten lange unter Verschluss gehalten. Er sieht eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes skeptisch, obwohl der EuGH eine weitreichende Arbeitszeiterfassung verlangt, wie es sie in Deutschland bisher nicht gibt. "Das nationale Recht muss angepasst werden", heißt es nun aber in dem Gutachten.

Statt die Sache den Arbeitsgerichten zu überlassen, sollte die Bundesregierung lieber den durch den EuGH aufgezeigten Gestaltungsspielraum nutzen – "auch um die berechtigten Interessen der Arbeitgeber zu wahren", schreiben Rieble und Vielmeier in ihrem Gutachten, über welches das "Handelsblatt" berichtet. So könne der Gesetzgeber etwa Differenzierungen nach Betriebsgröße oder Einkommen der Beschäftigten vorsehen oder dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Arbeitszeiterfassung an die Arbeitnehmer zu delegieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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