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Grüne begrüßen geplante Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katja Dörner (2014), Archivbild
Katja Dörner (2014), Archivbild

Foto: User:Rob Irgendwer
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, hat die geplante Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz begrüßt, für die Zustimmung ihrer Partei aber Bedingungen gestellt.

"Dreißig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es endlich an der Zeit, die Kinderrechte auch in unser Grundgesetz aufzunehmen", sagte Dörner den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" mit Blick auf einen am Freitag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) präsentierten Entwurf einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Eines sei aber klar: "Es kommt auf die Formulierung an. Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte gehören ebenso ins Grundgesetz wie eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen", so die Grünen-Politikerin weiter.

Nur diese Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention schafften einen echten Mehrwert für Kinder und Jugendliche. "Eine schwache Formulierung werden wir nicht mittragen", so Dörner. Die geplante Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sei "ein Erfolg. Und sie ist das Ergebnis des Kampfes vieler Engagierter", sagte Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linken-Bundestagsfraktion, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Dabei plädierte auch er für eine umfassende Regelung. Die Linkspartei werde sich dafür "einsetzen, dass Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern verankert werden", so der Linken-Fraktionschef weiter. Lambrecht will bis zum Jahresende einen konkreten Formulierungsvorschlag machen. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die gibt es nur mit den Grünen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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