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Niedersachsens Innenminister beharrt auf Trojaner-Einsatz

Archivmeldung vom 12.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Niedersachsen
Wappen von Niedersachsen

Der Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU), lehnt es ab, auf den Einsatz staatlicher Programme zum Ausspähen von Computern zu verzichten. Einen entsprechenden Vorstoß der FDP wies der CDU-Politiker im Gespräch mit der Onlineausgabe des "Handelsblatts" zurück. Die Unionsinnenminister seien zusammen mit dem Bundesinnenminister der Auffassung, dass für den Einsatz von Trojanern, der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) "eine eindeutige Rechtsgrundlage vorliegt und eine Novellierung deshalb nicht erforderlich ist", sagte Schünemann. Er verwies dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar 2008. Die darin aufgezeigten Grenzen für die Nutzung von Spähsoftware würden "strikt eingehalten".

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Einsatz von Trojanern bei behördlichen Ermittlungen auf Kommunikation am Rechner, wie Internet-Telefonate oder etwa Online-Chats beschränkt. Die Behörden sprechen hier von der sogenannten Quellen-TKÜ.

Schünemann betonte, dass die Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen verfassungskonform eingesetzt worden sei. Die Landespolizei habe ausschließlich aufgrund richterlicher Beschlüsse gehandelt. "Die eingesetzte Software ist auch technisch von vornherein auf diese Überwachungsmaßnahmen beschränkt", sagte der Minister. "Zugriffe auf Bildschirminhalte aufgrund sogenannter Screenshots oder auf Festplatten sind damit ausgeschlossen." Aufgrund bereits im Juni dieses Jahres durchgeführter technischer Modernisierungsmaßnahmen sei zudem bei der niedersächsischen Landespolizei auch zukünftig "rechtlich und technisch sichergestellt, dass eine Quellen-TKÜ verfassungskonform durchgeführt werden kann", betonte Schünemann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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