Pkw-Maut: Rechnungshof sieht Verstöße gegen Vergabe- und Haushaltsrecht
Archivmeldung vom 01.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttNach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat das Bundesverkehrsministerium bei der Pkw-Maut gegen Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen. Das geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofs hervor, über den der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet.
Die Prüfer monierten demnach die Nachverhandlungen des Ministeriums mit den Mautbetreibern Kapsch und CTS Eventim, nachdem diese am 17. Oktober 2018 ihr "finales Angebot" für ein Mautsystem abgegeben hätten. Diese Verhandlungen seien vergaberechtlich unzulässig gewesen, heißt es in dem Bericht. Auch das Ergebnis der Verhandlungen sehen die Kontrolleure kritisch: Die Bieterfirmen hätten eine Angebotssumme von rund drei Milliarden Euro für den Betrieb des Mautsystems abgegeben.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags habe allerdings nur zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. In den Verhandlungen habe das Ministerium die Kosten unter die Grenze von zwei Milliarden Euro gedrückt, indem es etwa durchgesetzt habe, dass Kapsch und Eventim die Zahlstellenterminals des Betreibers der Lkw-Maut, Toll Collect, mitnutzen sollten, heißt es in dem Bericht weiter. Diese Änderung des Leistungsumfangs war nach Ansicht des Rechnungshofs ebenfalls unzulässig. Das Ministerium hätte die anderen Bieter darüber informieren müssen. Der Betreibervertrag habe zudem auch gegen das Haushaltsrecht verstoßen, heißt es in dem Bericht des Bundesrechnungshofs, über den der "Spiegel" berichtet. Die Kosten der Mautterminals seien unzulässigerweise ausgelagert worden. Nach Meinung der Kontrolleure hätte das Parlament darüber informiert werden und zustimmen müssen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur