Freie Union in Schleswig-Holstein bei der Landtagswahl noch nicht dabei
Archivmeldung vom 27.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Freie Union Schleswig-Holstein hat das Ziel nicht erreicht, zur Landtagswahl anzutreten. Es wurden zwar die erforderlichen 500 Unterstützungs-Unterschriften von Bürgern innerhalb kurzer Zeit gesammelt, das Vorhaben scheiterte jedoch an einer anderen Formalie im Landeswahlgesetz.
Nach schleswig-holsteinischem Recht müssen neue Parteien mindestens 50 stimmberechtigte Landesmitglieder haben, die zur Aufstellungsversammlung erscheinen müssen (§ 23 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes Schleswig-Holstein). Dies konnte seitens der Freien Union nicht eindeutig nachgewiesen werden, obwohl der Landesverband seit der Gründung vor einigen Wochen weit mehr Mitglieder besitzt.
Kein Grund für den Landesvorsitzenden Andreas Kopp, das Engagement seiner Partei nicht fortzusetzen: "Wir stehen erst am Anfang mit unserer jungen Partei. Wir haben gemerkt, dass wir sehr viel Sympathie und Unterstützung in der Bevölkerung haben. Wir werden und dort engagieren, wo die etablierten Parteien wegsehen, auch wenn sie uns Hürden in den Weg stellen."
Quelle: Büro Dr. Pauli