Wiefelspütz: "Rechtstellung unschuldiger Passagiere im Kriegsfall eine grundsätzlich andere"
Archivmeldung vom 21.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz (SPD) hat seine Einlassungen zum Thema "Abwehr eines Terrorangriffs aus der Luft" konkretisiert. Die Rechtsstellung unschuldiger Passagiere, gab Wiefelspütz im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel zu, sei im Falle eines kriegerischen Luftzwischenfalls - also eines Terrorangriffs von Außen - "natürlich eine grundsätzlich andere" als im nichtkriegerischen.
Im Falle eines kriegerischen Zwischenfalls sei
man zwar auch gehalten, Menschenleben zu schonen, "aber die
kategorische Haltung von Karlsruhe: Wenn Unschuldige an Bord sind,
darf auf keinen Fall geschossen werden - diese Haltung gilt im
Kriegsfall so nicht", sagte Wiefelspütz.
Der SPD-Politiker fügte hinzu, um einen Terrorangriff durch ein im
Ausland gekapertes Passagierflugzeug auf der Grundlage der Regeln der
Landesverteidigung und nicht des Luftsicherheitsgesetzes mit
Waffengewalt zu stoppen, müsse nicht einmal der Verteidigungsfall
nach Artikel 115a des Grundgesetzes ausgerufen werden, der "die
gesamte innere Rechtsordnung in Richtung Notstand verändern würde",
so Wiefelspütz. Es reiche die Entscheidung der Regierung und die -
wenn Gefahr im Verzug auch nachträgliche - Bestätigung durch den
Bundestag.
Quelle: Pressemitteilung Tagesspiegel