Union verlangt Entschärfung des Kündigungsschutzes im Gegenzug zu Entgegenkommen beim Mindestlohn
Archivmeldung vom 20.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlEine Vereinbarung mit der SPD über einen Branchen-Mindestlohn wird es, nach der Festlegung der Union, nur geben, wenn der Koalitionspartner "zu einer Flexibilisierung" des Tarifvertragsrechtes, konkret beim Kündigungsschutz, bereit ist.
Das
ergibt sich, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung"
(Freitag-Ausgabe), aus der abschließenden Positionsbestimmung der
Regierungs- und Koalitionsexperten von CDU und CSU für die
abschließenden Beratungen der Koalitionsarbeitsgruppen in der
kommenden Woche.
Sollte es, wie von Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) als "zweitbeste" Lösung favorisiert, zu einer Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen kommen, wäre das "eine Veränderung der Auftragslage, wie sie sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt", erklärte ein hochrangiges Verhandlungsmitglied der Union gegenüber der Zeitung. "Wenn die SPD hier eine Veränderung des Koalitionsvertrages will, dann muss sie beispielsweise beim Kündigungsschutz nachgeben." Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Michael Fuchs, sagte der Zeitung: "Wenn die SPD unbedingt etwas beim Mindestlohn haben will, dann wollen wir die Umsetzung des CDU-Parteitagsbeschlusses, wonach der gesetzliche Kündigungsschutz erst für Unternehmen ab 20 vollbeschäftigten Arbeitnehmern gelten soll." Im Übrigen bleibe es aber dabei, "dass der Mindestlohn Sache der Tarifparteien bleiben muss".
Müntefering widersprach einer solchen Einschätzung massiv.
"Tauschgeschäfte sind in dieser Sache überhaupt nicht zu machen",
hatte der Vizekanzler erklärt. Bei der Mindestlohn-Thematik gehe es
um die Beseitigung des Eindrucks, "als ob der freie Fall nach unten
nicht aufzuhalten" sei.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung