Bosbach fordert Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln
Archivmeldung vom 11.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März neu zu regeln. "Wir müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen - und zwar so rasch als möglich", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Wir müssen den Zustand beenden, dass die Polizei bestimmte Straftaten nicht verfolgen kann, weil sie keine Spuren und damit keine Ermittlungsansätze hat. In bestimmten Delikt-Bereichen sind wir auf die Daten angewiesen." Zudem blieben Opfer mit dem ihnen entstandenen Schaden ohne gesetzliche Neuregelung zu oft allein. Bosbach monierte, Leutheusser-Schnarrenberger "spielt auf Zeit" und agiere "lustlos"; das sei "unverantwortlich". Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), erklärte, die EU-Richtlinie, auf der die Vorratsdatenspeicherung gefußt habe, werde gerade überarbeitet. Das warte man ab. Das Gericht hatte am 2. März entschieden, dass Telefon- und Internetdaten in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden dürfen. Es erklärte das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig und gab damit der größten Massenklagen in der Geschichte der Bundesrepublik statt. Allerdings schlossen die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung nicht unter allen Umständen aus, sondern definierten lediglich bestimmte Grenzen. Direkt nach dem Urteil hatte die Union einen neuen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause angemahnt.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (Online-Ausgabe)