Stark-Watzinger will Embryonenschutz aufweichen
Archivmeldung vom 03.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) fordert die Änderung mehrerer Gesetze, um der Wissenschaft in Deutschland mehr Freiräume zu schaffen, etwa in Bezug auf die Forschung an Embryonen und Stammzellen oder auf die Kernfusion. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) unter Berufung auf ein an verschiedene Forschungsorganisationen versandtes Papier unter dem Titel "Offensive für Technologieoffenheit".
Darin heißt es etwa über die medizinische Forschung: "Das deutsche
Embryonenschutzgesetz (EschG) und das Stammzellgesetz (StZG) setzen ihr
zu enge Grenzen - auch bei den Möglichkeiten zu internationaler
Kooperation." Der rechtliche Rahmen bedürfe "deshalb dringend einer
Überarbeitung" und sei "nicht mehr zeitgemäß". In Bezug auf die
Kernfusion heißt es, sie können nicht denselben strengen Regeln
unterliegen wie die viel riskantere Kernspaltung. "Deshalb sollte
schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zur Erarbeitung eines
Fusionsgesetzes begonnen werden."
Als zu restriktiv betrachtet
Stark-Watzinger demnach auch die Regulierung der Künstlichen Intelligenz
durch die Europäische Union. Deshalb müssten bei der Umsetzung in
nationales Recht "forschungsoffene Experimentierräume geschaffen
werden". Außerdem sei auf EU-Ebene eine Lockerung der jetzt
beschlossenen Regeln anzustreben. Generell benötige Deutschland für neue
Technologien "zügig ein Reallabore-Gesetz, das fachspezifische
Experimentierklauseln ermöglicht". Weitere Forderungen beziehen sich auf
den erleichterten Umgang mit Daten, die CO2-Abscheidung oder die
Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Insgesamt bestehe hierzulande "eine
zu starke Gewichtung von Risiken in der Technikfolgenabschätzung".
Stark-Watzinger
war zuletzt in die Kritik geraten, weil ihr Ministerium den Entzug von
Fördergeldern für Wissenschaftler prüfte, die eine Resolution gegen die
Räumung eines propalästinensischen Protestcamps auf einem Berliner
Universitätsgelände unterschrieben hatten. Kritiker sahen darin eine
Beschränkung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur