Kramp-Karrenbauer will bei Rente und bei Hartz IV über Koalitionsvertrag hinausgehen
Archivmeldung vom 30.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttCDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hält den Koalitionsvertrag mit der SPD nicht für sakrosankt und will im Fall ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden bei den Themen Rente und Hartz IV über den Koalitionsvertrag hinausgehen. "Wir müssen prüfen, ob es Herausforderungen gibt, die wir bei Unterzeichnung des Koalitionsvertrags noch nicht kannten. Der Koalitionsvertrag ist nicht sakrosankt, wir müssen in der Regierung immer auch auf aktuelle Entwicklungen neue Antworten geben", sagte Kramp-Karrenbauer der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Aber eine Revisionsklausel sei kein und dürfe kein verkappter Vorwand für einen sowieso gewollten Ausstieg sein, mahnte sie die SPD. Zur Besserstellung von Rentnern mit geringen Bezügen favorisiert Kramp-Karrenbauer das Modell des Arbeitnehmerflügels der CDU. "Die CDA hat in Absprache mit der Mittelstandsvereinigung das Modell der Plus-Rente entwickelt, wonach Rentner auf Grundsicherungsniveau einen Zuschlag von 25 Prozent auf ihre individuell erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche bekommen sollen. Das ist systemisch gesehen ein gutes Modell", sagte Kramp-Karrenbauer. Es sei besser als das Modell der Grundrente im Koalitionsvertrag, wonach pauschal zehn Prozent auf die Grundsicherung aufgeschlagen werden soll. "Die Plus-Rente belohnt Rentner, die Jahrzehnte erwerbstätig waren - damit gilt das Leistungsprinzip", sagte die CDU-Politikerin. Zugleich schlug Kramp-Karrenbauer vor, Rentner mit einer niedrigen Rente "komplett oder zumindest in Teilen von Beiträgen für die Kranken- und Pflegekassen" freizustellen, ähnlich beispielsweise wie bei den Mini- und Midijobs.
"Das sollte die Rentenkommission der Bundesregierung auch als eine Option in den Blick nehmen." Kramp-Karrenbauer kann sich auch eine Reform von Hartz IV vorstellen. "Wenn jemand, der 40 Jahre gearbeitet hat, ähnlich schnell auf die Grundsicherung fällt wie jemand, der kaum etwas getan hat, dann entwertet das Arbeit", sagte sie. Konkret forderte sie, langjährige Erwerbsbiografien besser zu stellen. "Das kann durch eine Verlängerung des Zeitraums geschehen, ab dem man ins Arbeitslosengeld II fällt. Nicht nur, wie bereits heute, pauschal nach Alter, sondern auch - entsprechend dem Leistungsprinzip - unter Berücksichtigung der vorherigen Arbeitszeit." Eine weitere Stellschraube könne das Schonvermögen sein, das für langjährige Beitragszahler im Fall der Arbeitslosigkeit höher gesetzt werden könnte.
Quelle: Rheinische Post (ots)