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Papier: Soli-Pläne verfassungswidrig und illegal

Archivmeldung vom 03.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Koalitionspläne zum Soli-Zuschlag für nicht grundgesetzkonform. "Spätestens von 2020 an ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr zu rechtfertigen und damit verfassungswidrig, er sollte dann ohne Übergangszeit abgeschafft werden", sagte Papier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Unterhändler von CDU/CSU und SPD planen bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 die Abschaffung des Soli für die unteren 90 Prozent der Einkommen, möchten den Zuschlag für Gutverdiener aber darüber hinaus bestehen lassen. Grundsätzlich hält Papier eine Ergänzungsabgabe für höhere Einkommen verfassungsrechtlich für vertretbar, aber nicht in Form des Soli-Zuschlags. Dessen Grundlage falle mit dem Auslaufen der Solidarpakt-Hilfen für die ostdeutschen Länder im Jahr 2019 weg.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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