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Bericht: GroKo will Maßnahmen nicht mehr nur an Inzidenz koppeln

Archivmeldung vom 02.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche Mitte (DM): Die Faszination der Mathematik – Eine Zeitreise
Deutsche Mitte (DM): Die Faszination der Mathematik – Eine Zeitreise

Bild: Deutsche Mitte (DM) / https://pixabay.com/en/math-blackboard-education-classroom-1547018/

Union und SPD im Bundestag wollen künftige Corona-Beschränkungen offenbar nicht mehr nur an den Inzidenzwert koppeln.

"Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen (...) ist insbesondere auch die Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen und der R-Wert zu berücksichtigen", zitiert die "Welt" (Mittwochausgabe) aus einer vorgeschlagenen Änderung des Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes, auf die sich die Spitzen der Unions- und SPD-Fraktionen laut Zeitung am Dienstag einigten. Die Änderung soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden und ab dem 1. April gelten, berichtet das Blatt. Sie steht in Zusammenhang mit der Verlängerung der epidemischen Lage, die ebenfalls am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. "Es war uns als SPD wichtig, die Hinweise aus der Rechtsprechung aufzunehmen", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der "Welt".

Gerichte hätten zuletzt entschieden, dass es bei der Verhängung der Schutzmaßnahmen nicht ausreicht, allein auf den Inzidenzwert zu schauen. "Auch andere Faktoren wie Impfquote oder R-Wert sollten bei einschneidenden Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden." Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner sagte: "Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder Betriebsschließungen lassen sich nicht allein mit dem Inzidenzwert rechtfertigen." Er verwies darauf, dass künftig neben Impfquote und R-Wert auch weitere Faktoren in Betracht genommen werden könnten, etwa die Auslastung des Gesundheitswesens vor Ort. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte der Zeitung: "Der Inzidenzwert bleibt der markanteste und wichtigste Frühindikator für die Feststellung der Infektionsgefahr."

Mit den Änderungen entwickle man das Infektionsschutzgesetz nun allerdings der neuen Lage entsprechend fort. "Wenn über 80-Jährige zunehmend geimpft werden, sinkt die Zahl derer, die das Gesundheitssystem wegen schwerer Verläufe in Anspruch nehmen. Das muss künftig bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir stellen außerdem klar, dass die höhere Infektiosität von Virusvarianten in den Blick genommen wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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