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FDP-Europaabgeordneter Lambsdorff: Körperscanner-Bilder dürfen nicht gespeichert werden

Archivmeldung vom 04.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Alexander Graf Lambsdorff Bild: AlMare
Alexander Graf Lambsdorff Bild: AlMare

Nach der Auffassung des FDP-Europaabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff darf ein Einsatz von Körperscannern zur Terrorabwehr nicht zu einer zentralen Speicherung der Namen von Flugpassagieren sowie ihrer Flugdaten und der bei den Flughafenkontrollen entstandenen Bilder führen. "Das darf es nicht geben", sagte Lambsdorff dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe).

Nur wenn die durch die Körperscanner gewonnenen Daten nach der Kontrolle eines Passagiers "sofort wieder gelöscht" würden, sei deren Einsatz "akzeptabel", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Europaparlament weiter. Allerdings werfe ein flächendeckender Gebrauch von Körperscannern auch Fragen nach den Kosten und der Gesundheitsbelastung insbesondere von Vielfliegern auf. Deshalb könne man auch überlegen, die Scanner in erster Linie zur Nachkontrolle von Passagieren einzusetzen, die beim Durchschreiten des Metalldetektors und dem anschließenden Abtasten aufgefallen seien.

Quelle: Der Tagesspiegel

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