Bundesregierung soll bundeseinheitlichen Standard für menschenwürdige Grundversorgung in der Pflege entwickeln
Archivmeldung vom 14.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Deutsche Institut für Menschenrechte hat der Bundesregierung empfohlen, einen bundeseinheitlichen "Standard für die menschenwürdige Grundversorgung" in der Pflege zu entwickeln. Das könne die Rechte der Pflegebedürftigen wesentlich stärken, sagte Valentin Aichele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege" am Mittwoch in Berlin.
In Deutschland gebe es "strukturelle menschenrechtliche
Defizite" in der Pflege. "Die Mängel betreffen so viele Personen und
so wesentliche Bereiche der Pflege, dass man davon ausgehen muss,
dass sie strukturbedingt sind", erklärte Aichele. Zudem sprach er
sich für unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen auf kommunaler
Ebene aus. Das schaffe Transparenz und könne wichtige
Handlungsoptionen für Betroffene und Angehörige eröffnen. "Hier sehe
ich die Bundesländer in der Pflicht", sagte Aichele.
Das Menschenrechtsinstitut empfiehlt darüber hinaus dem
Bundesgesundheitsministerium, die 2005 vom Runden Tisch Pflege
ausformulierte "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen" unter den Betroffenen und den an der Pflege beteiligten
Akteuren bekannt zu machen und die systematische Anwendung der Charta
durch Programme bundesweit zu fördern.
Es sei noch ungewöhnlich, das Thema Altenpflege in den Zusammenhang der Menschenrechte zu stellen, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Ziel der Studie ist es, die positiven menschenrechtlichen Gewährleistungsfunktionen des Staates im Bereich Pflege wie beispielsweise Qualitätskontrollen und Infrastrukturmaßnahmen aufzuzeigen", so Bielefeldt. Der Menschenrechtsansatz biete grundlegende Leitlinien, wie der Staat gemeinsam mit nichtstaatlichen Akteuren an der Verwirklichung der Rechte auf Pflege und auf angemessene Unterbringung arbeiten könne.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Institut für Menschenrechte