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PIRATEN fordern vorübergehende Freigabe von Patenten für Coronaimpfstoffe

Archivmeldung vom 07.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
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+++ Leurs: Eine Pandemie ist nur global zu bewältigen +++ gesellschaftliche Notlage erlaubt Aussetzung des Patentschutzes +++ Allgemeinheit hat Anspruch auf steuerfinanzierte Forschung

Das Patentwesen bremst mit seinen breiten Monopolansprüchen heute in vielen Bereichen die Innovation mehr, als es sie fördert. Das Patentsystem ist in seinern Regeln und Traditionen festgefahren und schwer zu reformieren. Möglicherweise lässt sich nur durch kreative Zerstörung Raum für zukunfstaugliche Alternativen schaffen.

Die USA haben nun eine weltweite Debatte angestoßen, damit genügend Impfstoff gegen COVID-19 produziert werden kann, um auch ärmere Länder schnellstmöglich zu versorgen.

Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege und Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2021 erläutert: "Die Piratenpartei fordert schon lange eine grundlegende Reform des Patentwesens [1], auch um in Situationen, wie einer Pandemie schnellstmöglich reagieren zu können. Die Pandemie wird erst ganz vorbei sein, wenn das Virus global eingedämmt wurde. Hier ist Solidarität gefragt. Um weltweit Produktionstätten aufbauen zu können und Exporte von Impfstoffen in die schwer betroffenen Länder anzukurbeln, müssen wir die Möglichkeit der Patentaussetzung in Betracht ziehen."

Die Aussetzung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe trifft in der deutschen Politik auf wenig Zustimmung. Es wird argumentiert, der Patentschutz sei der Schutz von geistigem Eigentum und Quelle der Innovation. Allerdings wurde die Entwicklung der Impfstoffe vor allem mit Steuergeldern vorangetrieben. [2] Schon deshalb sollte die Allgemeinheit einen Anspruch auf diese Impfstoffe haben, unabhängig von den Firmen, die die Patente halten. Für solche Fälle erlaubten bereits die Verfasser des Patentgesetzes in §13 [3], die Benutzung einer Erfindung auch gegen den Willen des Patentinhabers "im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt". Auch das kürzlich mehrfach geänderte Infektionsschutzgesetz behält in §5 explizit die Möglichkeit des Gesundheitsministeriums, Patente in einer gesellschaftlichen Notlage per 'Benutzungsanordnug' zu übergehen, vor. [4]

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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