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Bundestagswahl 2021: Anträge auf Aussetzung von Unterstützungsunterschriften oder Absenkung laut Bundesverfassungsgericht unzulässig

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Harbarth (2016), Archivbild
Stephan Harbarth (2016), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge von zwei politischen Parteien auf Feststellung, dass der Deutsche Bundestag deren Rechte verletzt oder unmittelbar gefährdet habe, zurückgewiesen.

Die Parteien sahen ihre Rechte dadurch verletzt, dass der Deutsche Bundestag es bislang unterlassen habe, wegen der geänderten Rahmenbedingungen politischer Kommunikation infolge der COVID-19-Pandemie die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 auszusetzen oder die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften abzusenken.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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