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Hendricks will zügig Konsequenzen aus Diesel-Urteil ziehen

Archivmeldung vom 27.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Barbara Hendricks Bild: UNclimatechange, on Flickr CC BY-SA 2.0
Barbara Hendricks Bild: UNclimatechange, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglichst schnell Maßnahmen ergreifen. "Wir werden jetzt mit den Ländern und Kommunen schnellstmöglich besprechen, welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind", sagte die SPD-Politikerin am Dienstagnachmittag in Berlin. Es gehe jetzt darum, gerade den belasteten Städten alle Unterstützung zu bieten. Hendricks machte deutlich, dass das Gericht "keine Fahrverbote verhängt, aber Rechtsklarheit geschaffen" habe.

"Mein Ziel ist und bleibt, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssen", fügte die geschäftsführende Bundesumweltministerin hinzu. Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) äußerte sich ähnlich: "Das Gericht hat bei seinem Urteil sehr hohen Wert auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit gelegt", sagte der CSU-Politiker. Damit habe es sehr hohe Hürden für die mögliche Anordnung von kommunalen Fahrverboten gelegt. Zuvor hatte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu dem Diesel-Urteil geäußert. Man werde das Urteil der Leipziger Richter zunächst genau prüfen, sagte Merkel in Berlin. Außerdem werde man mit den Kommunen und den Ländern in ein Gespräch eintreten.

"Das Thema Verhältnismäßigkeit spielt in dem Urteil auch eine große Rolle", fügte die Kanzlerin hinzu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstagmittag Diesel-Fahrverbote in den Städten als grundsätzlich zulässig erklärt. Bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge sei aber die Verhältnismäßigkeit zu beachten, urteilten die Leipziger Richter. Damit hatte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen in Stuttgart und Düsseldorf weitestgehend bestätigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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