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Weiß: Die Familienpflegezeit ist für viele Betroffene eine wichtige Hilfe

Archivmeldung vom 26.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Peter Weiß / Bild: cducsu.de
Peter Weiß / Bild: cducsu.de

Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder plant eine Familienpflegezeit. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß: "Die Familienpflegezeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Mit dem geplanten Modell haben Arbeitnehmer mehr Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen, ohne massive Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen. Auch die doppelte Belastung von Pflege und Beruf wird abgemildert. Davon profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber."

Weiß weiter: "Angesichts des drohenden Fachkräftemangels ist es für Unternehmen wichtig, ihre Mitarbeiter zu halten. Mit der Familienpflegezeit können Facharbeiter weiter im Betrieb eingesetzt und in Neuerungen eingebunden werden. Der Fall, dass ein Beschäftigter nur eine verkürzte Zeit oder überhaupt nicht mehr in den Betrieb zurückkehrte, würde über eine Versicherung gelöst werden. Mit dem geplanten Rechtsanspruch auf Pflegezeit sind Arbeitnehmer nicht mehr allein davon abhängig, ob ihr Unternehmen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit einem eigenen Modell ermöglicht oder nicht. Denn die bisherige Rechtslage gewährt lediglich einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu sechs Monaten.

Die Familienpflegezeit ist zwar nicht für jeden pflegenden Angehörigen geeignet, aber für viele Betroffene eine wichtige Hilfe. Ergänzend ist vorstellbar, das Teilzeit- und Befristungsgesetz so auszugestalten, dass auch Teilzeitbeschäftigten Angehörigenpflege erleichtert wird. Mit der Familienpflegezeit könnten Arbeitgeber bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und gleichzeitig 75 Prozent des Lohns beziehen. Um den Ausgleich zu erzielen, würde anschließend für den selben Zeitraum Vollzeit für 75 Prozent des Gehalts gearbeitet. Oder vor Beginn der Pflegezeit angesammelte Überstunden würden verrechnet werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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