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Experte hat Verfassungsbedenken gegen höhere Parteienfinanzierung

Archivmeldung vom 07.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Politikwissenschaftler und Parteienrechtler Ulrich von Alemann hält die von Union und SPD geplante Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung für unzulässig und verfassungsrechtlich zweifelhaft. "Ich halte die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro nicht für gerechtfertigt", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Ein solcher Anstieg um 15 Prozent widerspricht den geltenden Regeln, die für diese sogenannte absolute Obergrenze nur einen jährlichen Anstieg im Rahmen der allgemeinen Inflationsrate erlaubt."

Von Alemann fügte hinzu: "Die jetzige Regelung, insbesondere die absolute Obergrenze, ist nach jahrelangem Dialog mit dem Bundesverfassungsgericht so festgesetzt worden. Es ist kein Grund ersichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner bisherigen Rechtsprechung abweicht und diese zusätzliche Erhöhung genehmigt." Von Alemann ist Mitglied der Parteienfinanzierungskommission des Bundespräsidenten und hat das Parteienrecht mit beeinflusst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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