Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Lambrecht hält Rechtsanspruch auf Frauenhaus-Platz für möglich

Lambrecht hält Rechtsanspruch auf Frauenhaus-Platz für möglich

Archivmeldung vom 05.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christine Lambrecht (2017)
Christine Lambrecht (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) hält an dem Vorhaben fest, Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus zu gewähren. Es sei ein großer Fortschritt, dass die Arbeit der Frauenhäuser künftig durch ein Bundesgesetz finanziell abgesichert werden soll, sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). Darauf hatten sich Bund, Länder und Kommunen bei einem Runden Tisch zum Schutz gewaltbetroffener Frauen geeinigt.

"Dass wir es in der jüngsten Sitzung erstmals geschafft haben, eine gemeinsame Positionierung zu einer bundesgesetzlichen Regelung zu beschließen, ist ein großer Erfolg und Fortschritt", so Lambrecht. Den vorab von mehreren Teilnehmern geforderten Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz unterstütze sie weiterhin, auch wenn er es nicht in das von der Runde erarbeitete Abschlusspapier geschafft habe: Das Papier könne Grundlage für einen Gesetzesentwurf in der nächsten Legislaturperiode sein, sagte Lambrecht dem RND. "Ich gehe davon aus, dass hier auch ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt geprüft wird und das eine mögliche Lösung sein kann", sagte die Ministerin.

Lambrecht hatte das Amt der Familienministerin übernommen, nachdem Franziska Giffey (SPD) im Mai zurückgetreten war. Die hatte sich bereits beim Runden Tisch im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen , einen Rechtsanspruch in die Wege leiten zu wollen. Bei einem solchen Rechtsanspruch müsste gewährleistet werden, dass jede von Gewalt betroffene Frau einen Platz in einer Schutzeinrichtung bekommt. Notfalls könnte er dann sogar eingeklagt werden.

Auch die Grünen machen sich für eine solche Regelung stark: "Ein Rechtsanspruch ist deswegen so wichtig, weil er Sicherheit für die Finanzierung gibt", sagte Ulle Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, dem RND. Ein solcher Rechtsanspruch hätte nun also ein "starkes Symbol" dafür sein können, dass jede Frau Anspruch auf Hilfe und Schutz vor Gewalt habe. Die Grünen würden sich in der kommenden Legislaturperiode auch weiterhin dafür einsetzen, so Schauws.

Die frauenpolitische Sprecherin der FDP, Nicole Bauer, unterstützt einen solchen Rechtsanspruch dagegen nicht. Zwar stellte sie sich hinter den "staatlichen Schutzauftrag" für gewaltbetroffene Frauen. "Deutschland muss seinen Verpflichtungen aus der Istanbul -Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt endlich nachkommen", sagte sie dem RND. Allerdings bezweifelte sie, dass Frauen in einer solchen Situation einen Rechtsanspruch einklagen würden. "Daher halte ich ihn aktuell nicht für ein geeignetes Mittel", so Bauer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte stehen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige