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Oppermann: Urteil ändert nichts an Auseinandersetzung mit AfD

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Oppermann (2017)
Thomas Oppermann (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann (SPD), sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Grund für eine andere Auseinandersetzung mit der AfD. "Seine langjährige Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Entscheidung einmal mehr bestätigt", sagte Oppermann der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Das Urteil könne daher nicht überraschen. "An der Auseinandersetzung mit der AfD ändert sich dadurch allerdings nichts", sagte Oppermann. Denn das Gericht habe nicht die Äußerungen Seehofers an sich beanstandet, sondern lediglich ihre Veröffentlichung auf der Internetseite seines Ministeriums.

"Es steht Herrn Seehofer wie allen anderen verantwortungsvollen Politikern frei anzuprangern, wenn die AfD mit ihren Positionen gegen Entscheidungen des Grundgesetzes verstößt oder die Regeln unserer parlamentarischen Demokratie missachtet", sagte Oppermann und kündigte an: "Davon werden wir auch weiterhin Gebrauch machen!" Oppermann betonte mit Blick auf das Urteil, dass die Chancengleichheit der Parteien in der Demokratie ein bedeutendes Gut sei. "Dass Regierungen in Bund und Ländern die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht nutzen dürfen, um sich einen Vorteil im Parteienstreit zu verschaffen, ist eine der wichtigsten Regeln unserer Demokratie", sagte Oppermann.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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