Vor Urteil zum Nachtragshaushalt: Middelberg (CDU) erwartet klare Grenzen für Haushaltspolitik
Archivmeldung vom 15.11.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithVor dem am Mittwoch mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung hat Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) die Hoffnung geäußert, dass das Gericht das damalige Vorgehen der Ampel-Koalition "als Umgehung der Schuldenbremse des Grundgesetzes erkennt und die Ampel-Regierung zu Klarheit und Ehrlichkeit in der Haushaltspolitik auffordert". Das sagte Middelberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). In dem Verfahren geht es um die nachträgliche Änderung des Haushalts: Der Bund hatte ihn wegen der Corona-Krise zunächst um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Weil das Geld am Ende nicht benötigt wurde, schichtete die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP mit Zustimmung des Bundestages die Kreditermächtigung 2022 rückwirkend auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds um. Dagegen hatte die Union geklagt.
Middelberg kritisiert in der NOZ, Bundesfinanzminister Christian Lindner häufe Schulden an, "wie kein Finanzminister vor ihm". Statt die nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro verfallen zu lassen, habe die Ampel sie einfach auf folgende Haushaltsjahre umgebucht. "Gleichzeitig wurde auch die Zweckbestimmung einfach umgestellt", so Middelberg.
Er hoffe nun mit Blick auf das erwartete Urteil aus Karlsruhe, "dass das Verfassungsgericht aus der Schuldenbremse des Grundgesetzes klare Grenzen für die Haushaltspolitik entwickelt". Die Schuldenbremse sei kein unliebsames Hindernis für die Politik, "sondern setzt in Gesetzesform das um, was man unter finanzpolitischer Nachhaltigkeit verstehen kann". "So wie es geboten ist, nicht zu viele klimaschädliche Treibhausgase auf Kosten künftiger Generationen zu emittieren, so sollten auch nicht zu viele Schulden zulasten folgender Generationen aufgenommen werden", sagte Middelberg. Aktuell müssten bereits fast zehn Prozent des Bundeshaushalts allein für Zinszahlungen aufgewendet werden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)