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Ärztepräsident Montgomery kritisiert Alterstests für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 02.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frank Ulrich Montgomery
Frank Ulrich Montgomery

Foto: Fumontgomery
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern kritisiert. "Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl", sagte Montgomery der "Süddeutschen Zeitung". "Das lehnen wir deswegen ab." Mehrere Unionspolitiker hatten gefordert, das Alter von Flüchtlingen etwa durch ein Röntgenbild des Handgelenks zu überprüfen. "Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit", so der Ärztepräsident.

Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig. In Kandel, zum Beispiel, wo ein Mann laut Staatsanwaltschaft eine Fünfzehnjährige niedergestochen hat, könne das Alter des Verdächtigen nun zurecht medizinisch untersucht werden. In einigen Bundesländern werden Flüchtlinge bereits in Einzelfällen geröntgt, dort sind auch Genitaluntersuchungen üblich. Montgomery nannte diese Verfahren "aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet".

Zuletzt hatte die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer Ende 2016 sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder kritische Ärztetagsbeschlüsse dazu, erstmals im Jahr 1995.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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