Regierung will Geldautomatensprengungen härter bestrafen
Archivmeldung vom 20.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung will härtere Strafen für Geldautomatensprengungen ermöglichen. Dazu habe das Innenministerium in Abstimmung mit dem Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze vorgelegt, teilten beide Ministerien am Samstag mit.
Demnach sollen Geldautomatensprengungen mit Freiheitsstrafen von
mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar von
mindestens fünf Jahren bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Länder
und Verbände können zu dem Vorhaben nun Stellung nehmen.
Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) sagte: "Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das
Leben von unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen
Tätergruppierungen und hochgefährlichen Sprengstoffen zu tun. Diese
Taten müssen daher strenger geahndet werden können." Außerdem müssten
die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen
können, fordert die Ministerin.
"Zugleich brauchen wir weiterhin
effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören eine
weiter verstärkte Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme
an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten."
Die Kreditwirtschaft bleibe in der Verantwortung, diese Maßnahmen
weiterhin konsequent umzusetzen, so Faeser.
"Wenn kriminelle
Diebesbanden durch das Land ziehen und Geldautomaten sprengen, ist das
extrem gefährliche Kriminalität", sagte Justizminister Marco Buschmann
(FDP). Eine Geldautomatensprengung etwa an einem Bahnhof oder in einem
Einkaufszentrum richte nicht nur großen Schaden an, sondern stelle auch
eine erhebliche Gefahr für Unbeteiligte dar, sei es für Anwohner oder
Passanten.
"Um dies auch im Strafgesetzbuch entsprechend
abzubilden, wollen wir den Strafrahmen dieser Gefahr entsprechend
anpassen: Geldautomatensprengungen sollen künftig mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, bei schweren
Gesundheitsschädigungen sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren bestraft werden. Diese Verschärfung gibt die richtige Antwort auf
die anhaltenden Taten in diesem Bereich", so Buschmann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur