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Bundesländer überweisen Kirchen so viel Geld wie nie

Archivmeldung vom 04.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Münzenberg, Geldberg und Geldberge (Symbolbild)
Münzenberg, Geldberg und Geldberge (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Staat überweist den Kirchen jährlich immer mehr Geld - unabhängig von der Kirchensteuer und von Zahlungen für kirchlich erbrachte Dienste wie in Kindergärten oder Altenheimen. Die sogenannten Staatsleistungen steigen 2018 laut Kennziffern aus den Haushaltsplänen der Bundesländer gegenüber dem Vorjahr um mehr als 14 Millionen Euro auf 538 Millionen Euro - so viel wie noch nie. Das jedenfalls ergibt eine Erhebung der "Humanistischen Union", über die die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Wie der kirchenkritische Verband weiter vorrechnet, erhielten die Kirchen seit 1949 insgesamt fast 17,9 Milliarden Euro Staatsleistungen. Das Geld fließt aus dem allgemeinen Steueraufkommen der Bundesländer; Bremen und Hamburg beteiligen sich nicht. Die Ansprüche der Kirchen haben ihren Ursprung im Wesentlichen im 19. Jahrhundert, als Ausgleich für Enteignungen nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, zum Ende des Heiligen Römischen Reichs. Von den 538 Millionen Euro in diesem Jahr erhält die evangelische Kirche rund 314 Millionen und die katholische Kirche 224 Millionen Euro, so die Humanistische Union. Je Einwohner in Deutschland betrage die Leistung 6,55 Euro im Jahr. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz kommentierten die Zahlen am Montag auf Anfrage nicht.

Die Staatsleistung fließt zusätzlich zu Kirchensteuern und zu den Zahlungen, welche die Kirchen für ihre Arbeit im sozialen Sektor erhält, also etwa in Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern. Wofür sie die Staatsleistung verwenden, müssen sie nicht offenlegen. Die Deutsche Bischofskonferenz nennt in erster Linie Aufwendungen für Personal und Gebäudeunterhalt. Die Weimarer Reichsverfassung forderte 1919 die Staatsleistungen abzulösen, der entsprechende Artikel wurde auch ins Grundgesetz übernommen. "Dieser Verfassungsauftrag ist endlich auszuführen", fordert die Humanistische Union. Die Kirchen zeigen sich dazu bereit - gegen Sonderzahlungen.

Nach Angaben der EKD machen die Staatsleistungen im Schnitt 2,6 Prozent des jeweiligen Haushalts in den Landeskirchen aus. Wichtigster Einnahmeposten ist die Kirchensteuer: Laut Destatis und den Kirchen nahm 2016 darüber die Katholische Kirche 6,2 Milliarden Euro und die Evangelische Kirche mehr als 5,4 Milliarden Euro ein. Der Fiskus zieht die Steuer, die in Wirklichkeit eher ein Mitgliedsbeitrag ist, für die Kirchen ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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