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Datenschutzbeauftragter hat keine Einwände gegen Ebay-Kontrollen der Arbeitsagentur

Archivmeldung vom 15.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhebt keine grundsätzlichen Einwände gegen die von der Bundesagentur für Arbeit geplanten Internetrecherchen zum Nachweis kommerzieller Online-Aktivitäten von Leistungsbeziehern. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Sven Hermerschmidt, dies sei sicherlich als "geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte" zu sehen.

Allerdings müssten klare Bedingungen festgelegt werden, die die Rechte der Betroffenen mit dem Interesse der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs in Ausgleich brächten.

Kritischer beurteilte Hermerschmidt die Pläne zur Ausweitung des Datenabgleichs mit anderen Behörden. "Den Jobcentern stehen schon jetzt umfangreiche Instrumente zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs zur Verfügung", sagte der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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