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Die EU-Verfassung

Archivmeldung vom 18.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Schröder will am 12. Mai die EU-Verfassung ratifizieren. Die Bürger werden nicht gefragt und haben auch nur wenige Möglichkeiten, sich inhaltlich mit der Verfassung auseinanderzusetzen.

Um wenigstens einigen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich mit der EU-Verfassung näher zu beschäftigen und damit einen sachlich begründeten Protest gegen die Vorgehensweise unseres Parlaments artikulieren zu können, stelle ich hier den Entwurf der Verfassung zur Einsicht zur Verfügung.

Gesetze sind oftmals so konzipiert, dass durch Querverweise auf andere Gesetzespassagen kaum nachvollziehbare Querbezüge geschaffen werden. Die EU-Verfassung macht davon auch ausgiebigen Gebrauch. Deshalb habe ich die Querbezüge referenziert. Wird also in einem Artikel ein anderer Artikel angeführt, klickt man auf die Referenz und kann den Artikel einsehen.

Insgesamt besteht die EU-Verfassung aus vier Teilen:

Teil 1: Definition und Ziele der Union Teil 2: Grundrechte und Unionsbürgerschaft Teil 3: Die Zuständigkeiten der Union Teil 4: Die Organe der Union und Protokolle

Gegliedert ist die Verfassung in den jeweiligen Teil, dort in Titel, Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte.

Vom Inhaltsverzeichnis kann jeder Titel, jedes Kapitel, jeder Abschnitt und Unterabschnitt direkt angesprungen werden. Ein Index, über den jeder Artikel direkt angesprungen werden kann, wird noch erstellt.

Wünschenswert wäre es, wenn sich Juristen oder juristisch Gebildete mit der Materie auseinandersetzen und die kritischen Teile dokumentieren würden.

Insbesondere soll dieser Beitrag helfen, dass sich die Mitglieder der WAsG inhaltlich mit der EU-Verfassung auseinandersetzen und somit ihre Proteste qualifiziert artikulieren können. Die Erkenntnisse sollten weitgehend unter den Mitgliedern verbreitet werden.

Natürlich können in dem insgesamt 109 Seiten umfassenden Dokument Fehler sein, beispielsweise fehlerhafte Referenzen. Wenn Sie welche finden, bitte ich um Nachricht, damit ich das korrigieren kann: Email: [email protected]

Quelle: http://www.flegel-g.de/eu-verfassung-einleitung.html

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