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Finanzbeamte können Bonpflicht nicht prüfen

Archivmeldung vom 20.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
verschiedene Kassenbons
verschiedene Kassenbons

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL 1.2
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kampf der Bundesregierung gegen Steuerbetrug mit manipulierten Kassen in Handel und Gastronomie wird zur Posse. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. 2016 hatte der Bundestag eine Bonpflicht beschlossen und vorgeschrieben, alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszustatten.

Nach einer langen Übergangsfrist müssen nun zwar alle Unternehmer ihre Kassen entsprechend ausrüsten, sie können diese aber nicht bei den Finanzbehörden registrieren lassen. Grund ist, dass es das Bundesfinanzministerium vier Jahre lang versäumt hat, eine entsprechende Software programmieren zu lassen. So können die Informationen weder elektronisch verwaltet noch Unternehmen zugeordnet werden.

So wie das Ministerium hier vorgeht, ist niemandem geholfen", kritisiert der grüne Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz. "Im Gegenteil: Steuerprüfer bekommen keine Anhaltspunkte darüber, ob Kassen mit der zugehörigen Sicherheitseinrichtung betrieben werden. Und Unternehmen werden in Rechtsunsicherheit zurückgelassen. Das ist ärgerlich." Gegenüber dem Finanzausschuss räumte das Ministerium ein, dass die Software "aufgrund mangelnder Ressourcen" nicht fertig sei. Wann es eine Lösung gebe, sei nicht abzusehen. Firmen könnten den Behörden aber ihre Daten auf Papier mitteilen. Die Länder sehen das skeptisch, nicht nur, weil sie die Daten nicht nutzen können, sondern auch, weil sie einen Buchstabenzahlencode mit 128 Stellen enthalten. "Eine analoge Übertragung ist fehlerfrei kaum möglich", fürchtet ein führender Finanzbeamter, den der "Spiegel" zitiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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