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Bundestagsgutachten rechnet mit Aus für Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 20.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Totalüberwachung dank 5G Technologie: In China gang und gebe. Wer zuviele Vergehen dort gegen die Normen hat, wird in Gefängnissen ermordet. Ein Vorbild für Europa? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags werden die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung vermutlich gekippt. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsfirmen, bestimmte Daten über Kunden für einen potenziellen Behördenzugriff aufzubewahren. Die Regelung dürfte nach EU-Recht allerdings kaum Bestand haben, heißt es in der Expertise. Die 2015 verabschiedeten Vorgaben wurden nach mehreren Gerichtsurteilen ausgesetzt.

Nun wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich damit befassen. Die Experten des Bundestags haben für ihre Studie bereits gefällte EuGH-Entscheidungen zu anderen Ländern analysiert und geben dem deutschen Gesetz wenig Erfolgschancen. Das Thema ist heftig umstritten. "Die Vorratsdatenspeicherung war schon immer ein gleichermaßen untaugliches wie unverhältnismäßiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung", sagte eine Sprecherin des Münchner Internetproviders Spacenet, der wie die Deutsche Telekom gegen die Vorschriften geklagt hat, dem "Spiegel".

Der Initiator des aktuellen Gutachtens, FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, fordert die Regierung auf, den "Tanz ums Goldene Kalb Vorratsdatenspeicherung zu beenden" und ein neues, verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. Aus dem Bundesjustizministerium heißt es, man wolle erst das EuGH-Urteil abwarten, bevor man über eine Neuregelung nachdenke.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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