Polenz fordert Steuervorteile für eingetragene Lebenspartnerschaften
Archivmeldung vom 21.03.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnders als die Führungsspitze seiner Partei plädiert der CDU-Politiker Ruprecht Polenz dafür, eingetragenen Lebenspartnern Steuervorteile zu gewähren. Dass der Staat Menschen belohne, die auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen, "das entspricht unseren Wertevorstellungen", schreibt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag in einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung". "Wir wollen gegenseitige Bindung, Verlässlichkeit und das Füreinander-Einstehen fördern. Das sind wichtige Werte in einer Gesellschaft, die immer mehr an Bindungsfähigkeit zu verlieren droht."
Auch eingetragene Lebenspartner seien einander unterhaltspflichtig und müssten im Trennungsfall den Zugewinn teilen. "Es ist deshalb richtig, auch ihnen eine gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit den Splitting-Vorteil zu gewähren", schreibt Polenz. Damit werde die Lebenspartnerschaft nicht der Ehe gleichgesetzt. "Das Steuerrecht zieht nur die Konsequenz aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber auch die eingetragene Lebenspartnerschaft als wirtschaftliche Einheit angesehen hat, und wendet den Gleichheitsgrundsatz an."
Für den CDU-Politiker lässt sich die Gleichstellung bei Steuersplitting und Adoptionsrecht mit dem im Grundgesetz garantierten besonderen Schutz von Ehe und Familie vereinbaren. Er könne "nicht erkennen, dass die grundgesetzlich gebotene Förderung von Ehe und Familie dadurch besser wird, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechtergestellt werden", schreibt Polenz. Es sei möglich und notwendig, Familien durch Fördermaßnahmen besserzustellen: Bei der "Wohnungssuche bis zu den Stromkosten".
Quelle: dts Nachrichtenagentur