Wolfgang Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung
Archivmeldung vom 28.01.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung - eine Impfpflicht "bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage", sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei "19 - die Chefvisite". "Im Regelfall" werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt "strafrechtlich irrelevant", so Bosbach.
"Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang", betont er. Bosbach ist "mehr als skeptisch", dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei "50+".
Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status "geht überhaupt nicht", kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach "hat seinen Laden nicht im Griff". Der Vorgang trage zum "Kommunikationsdesaster" bei - nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln "einigermaßen unfallfrei erklären", so Bosbach: "Die Akzeptanz sinkt." Er hält eine Debatte über Öffnungsperspektiven für nötig.
Quelle: DUP UNTERNEHMER-Magazin (ots)