Streit um Beiträge in der Arbeitslosenversicherung entbrannt
Archivmeldung vom 18.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Forderung von Union und Arbeitgebern nach einer Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung stößt auf Widerstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. "Den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um mehr als 0,3 Prozentpunkte zu senken, wäre falsch und voreilig", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Buntenbach ist derzeit Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit. "Wir brauchen eine Mindestreserve von 20 Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit für konjunkturell schlechtere Zeiten", sagte sie. Außerdem seien Leistungsverbesserungen in der Arbeitslosenversicherung dringend geboten. Es müsse ein stärkerer Schwerpunkt auf Weiterbildung gesetzt werden, "auf eine wirklich präventive Arbeitsmarktpolitik gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung". Buntenbach sagte, die Debatte über Hartz IV zeige, dass ein besserer Schutz für den Fall von Arbeitslosigkeit notwendig sei: "Es kann nicht sein, dass heute nur noch ein Drittel der Arbeitslosen Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhält."
Als erstes müsse der Absturz von kurzfristig Beschäftigten in Hartz IV verhindert und zudem die Rahmenfrist verlängert werden, "um überhaupt wieder in den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu kommen". Zum Bezug von Arbeitslosengeld ist derzeit eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten erforderlich, die grundsätzlich innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung ("Rahmenfrist") erfüllt werden muss. Nach RND-Informationen wird die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich bereits im Laufe des dritten Quartals 2018 die Grenze von 20 Milliarden Euro überschreiten. Für das laufende Jahr wird inzwischen mit einem Überschuss von rund fünf Milliarden Euro gerechnet. Der BA-Haushaltsplan war von 2,7 Milliarden Euro ausgegangen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur