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CDU begrüßt schärferes Sexualstrafrecht und fordert Datenspeicherung

Archivmeldung vom 14.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Die CDU hat die Vorschläge von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Verschärfung des Strafrechts im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie grundsätzlich gutgeheißen, allerdings mit weitergehenden Forderungen zur Vorratsdatenspeicherung verknüpft.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte der F.A.Z. (Dienstagsausgabe): "Wer es mit dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor solchen Straftaten im Internet ernst meint, müsste für schwerwiegende Fälle auch die Vorratsdatenspeicherung zulassen." Diese sei eine "zielführendes Instrument", wenn auch nicht immer das einzige Mittel. Allerdings blieben die von Maas angestrebten Reformen auch ohne die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger äußerte sich gegenüber der F.A.Z. ähnlich. Die Vorschläge des Justizministers gingen "in die richtige Richtung", sagte Binninger: "Aber ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt uns der entscheidende Fahndungsansatz".

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thomas Strobl (CDU) sagte dieser Zeitung: "Der Europäische Gerichtshof hat uns nicht zur Tatenlosigkeit verurteilt." Die CDU wolle mit der SPD weiter über Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung reden. Alle Sicherheitsbehörden sagten, sie werde zur Verfolgung schwerer Straftaten gebraucht.

Kriminalbeamte begrüßen Entwurf zum Verbot von Nacktbildern

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat das geplante umfangreiche Verbot von Nacktbildern begrüßt und die Politik aufgefordert, mehr Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie bereitzustellen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der BDK-Vorsitzende André Schulz, der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gehe in die richtige Richtung. Im Kampf um den Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie schließe er Regelungslücken und schaffe mehr Klarheit. Die Bundesregierung will unter anderem den gewerbsmäßigen und bargeldlosen Handel mit Nacktbildern von Kindern unter Strafe stellen. Der BDK-Vorsitzende rief Bund und Länder auf, die Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornografie aufzustocken. "Sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos müssen in vielen Bundesländern an Privatfirmen zur Auswertung gegeben werden, da die eigenen Kriminaltechnischen Institute völlig überlastet sind", kritisierte Schulz. Trotzdem seien Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten "eher die Regel".

Schulz verlangte außerdem die kurzfristige Speicherung von Telekommunikationsdaten, um gegen sexuellen Missbrauch im Netz vorgehen zu können. Oft seien die IP-Adressen der digitalen Endgeräte der einzige Anhaltspunkt zur Ermittlung von Tatverdächtigen. Nur mit der Speicherung der Daten könne Kinderschändern das Handwerk gelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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