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Merz zieht Unterlassungserklärung gegen De Masi zurück

Archivmeldung vom 05.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Friedrich Merz (2019)
Friedrich Merz (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In einem Tweet hat der Linke-Politiker Fabio De Masi dem potenziellen Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, im Jahr 1997 gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe votiert zu haben. Merz mahnte deshalb den Abgeordneten ab und forderte eine Unterlassungserklärung, die er nun zurückgezogen hat. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "„Friedrich Merz auf einem Bierdeckel. 1997 votiert er gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung, wenn sie in der Ehe stattfindet. 2000 fordert er Rente ab 70, 2004 Abschaffung Kündigungsschutz und 2006 klagt er gegen Veröffentlichung Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Noch Fragen?“, schrieb am 6. Dezember auf Twitter Fabio De Masi, Bundestagsabgeordneter der Linken.

Friedrich Merz, der Bewerber um den CDU-Vorsitz und damit ein möglicher Nachfolger von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wehrte sich zunächst über seine Anwälte mit einer Abmahnung gegen diesen Vorwurf. Seine Rechtsanwälte verlangten eine Unterlassungserklärung, die De Masi verweigerte. Daraufhin begehrte der frühere Richter und ehemaliger Lobbyist der Investmentgesellschaft „Blackrock“ vor dem Landgericht Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht teilte ihm jedoch mit, dass sein Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe.

Der zuständige Richter begründete seine Feststellung damit, dass der Durchschnittsleser die „Äußerung des Antragsgegners als eine zusammenfassende Wertung der Debatte“ und den Begriff „Strafbarkeit“ nicht in einem rein rechtstechnischen Sinne verstehe. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Vergewaltigung in der Ehe mit all ihren Bestandteilen zum Zeitpunkt der politischen Debatte im Jahr 1997 nicht unter Strafe gestanden habe.

Merz zog schließlich seinen Antrag zurück. Als eine „kalte Dusche für den Ex-Blackrock-Lobbyisten“, bezeichnete De Masi den Rückzieher des CDU-Politikers auf Twitter und veröffentlichte dort das entsprechende Schreiben des Landgerichts. „Der Respekt von Herrn Merz für Millionen Frauen in diesem Land scheint auf einen Bierdeckel zu passen. Herr Merz meint, für sein Handeln bei der strafrechtlichen Einordnung der Vergewaltigung keine Verantwortung übernehmen zu müssen und er will zudem Beschäftigten und unseren Rentnerinnen und Rentnern ins Portemonnaie fassen. Da hat er sich den falschen Gegner ausgesucht. Bei mir haben sich schon einige Kanzlerkandidaten eine blutige Nase geholt. Ich kusche vor keinen Lobbyisten vom Tegernsee“, monierte De Masi."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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