Bundesländer gegen Versicherungspflicht für Kleinstfahrzeuge
Archivmeldung vom 06.02.2024
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesländer stellen sich mehrheitlich gegen ein von der Bundesregierung geplantes Gesetz, dessen Folge unter anderem eine Versicherung- und damit Kennzeichenpflicht für Kleinfahrzeuge wie Rasenmäher, die man selbst lenken kann, Schneepflüge, Gabelstapler, kleinere Kehr- und Bau- und Zugmaschinen wäre.
Im Bundesrat stimmten die Länder, vor allem die CDU-geführten, gegen ein solches Gesetz, mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Richtlinie der EU-Kommission zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umsetzen will - wobei die EU eine Versicherungspflicht für Kleinstfahrzeuge selbst nicht vorgegeben hat. Seit Mittwoch vergangener Woche hatten Bund und Länder über den Entwurf debattiert, sich aber nicht einigen können. "Eine Versicherungspflicht für private Sitzrasenmäher oder kleine Stapler ist eine weitere Gängelung und Bürokratiebelastung unbescholtener Bürger und Betriebe. Das ist ein völlig falsches Signal in Zeiten von Rezession und Resignation", sagte Manfred Pentz, Mitglied im Kabinett von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und erster Entbürokratisierungsminister in Deutschland, der "Welt" (Dienstagausgabe).
"Der Bundesrat hat diese neue Bürgerbelastungs-Initiative der Bundesregierung zu Recht gestoppt", so der CDU-Politiker. "Man hat den Eindruck, also ob die Gängelung der Bürger durch noch mehr Bürokratie und Kosten der letzte gemeinsame Nenner dieser Bundesregierung ist." Deutschland brauche "einen Ruck raus aus der Krise und keine Rasenmäher-Bürokratie", so Pentz, der die Positionierung der CDU-geführten Länder in dem Konflikt koordiniert. Bundesrat und Bundesregierung können in dem Konflikt um Mofa-Kennzeichen für Kleinstfahrzeuge nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Bislang sind "selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler", wie die Kategorie der oben genannten Fahrzeuge offiziell heißt, laut Pflichtversicherungsgesetz von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie "die Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigen".
Sie nehmen am Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsland in aller Regel auch kaum teil. Kommt es dennoch zu Schäden, werden die aus dem Topf der sogenannten Verkehrsopferhilfe reguliert, in den die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer einzahlen. Im Entwurf von Buschmann ist die Befreiung der Fahrzeuge von der Versicherungspflicht, die bislang besteht, nicht mehr aufgeführt. Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, kritisiert die Ampel-Regierung: "Ein Großteil der wirtschaftsrelevanten Gesetze kommt mittlerweile aus Brüssel. Das reduziert aber nicht die Verantwortung der Bundesregierung - im Gegenteil. Sie muss sich umso mehr dafür einsetzen, daraus resultierende EU-Belastungen für die Wirtschaft einzudämmen."
Adrian gibt zu bedenken: In der aktuell angespannten Wirtschaftslage bringe jede auch "scheinbar noch so kleine Zusatzverpflichtung für Unternehmen schnell das Fass zum Überlaufen". Er attestiert einen "in Deutschland stark ausgeprägten Eifer, Brüsseler Regelungen noch mal mit deutschen Zusatzschleifen zu versehen, die sich dann im Betriebsalltag als besonders knifflige Knoten erweisen. Von dem schon im Herbst 2022 versprochenen Belastungsmoratorium spüren die Betriebe bislang nichts."
Der DIHK-Präsident fordert deshalb: "Für alle neue Regelungen sollte deshalb künftig gelten: Alle neuen Verfahrensregeln gehen zunächst durch einen Praxis-Check unter Beteiligung der Wirtschaft. Nur so lässt sich frühzeitig erkennen, was im betrieblichen Alltag funktioniert. Außerdem pochen wir seit Langem auf die konsequente Anwendung der `One in, one out`-Regelung: Für jede neue Vorschrift oder Verpflichtung muss mindestens eine alte wegfallen - in Deutschland und in der EU."
Quelle: dts Nachrichtenagentur