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Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg nahezu beendet

Archivmeldung vom 14.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: zuguttenberg.de
Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: zuguttenberg.de

Einem Neustart seiner politischen Karriere bei Rückkehr nach Deutschland steht, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung", aus juristischen Gründen voraussichtlich nichts mehr im Wege. Das im Zuge der Plagiatsaffäre des früheren Doktors und Bundesverteidigungsministers von der Staatsanwaltschaft Hof eingeleitete Ermittlungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss.

Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte der Zeitung: "Unsere Ermittlungen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Wir gewähren derzeit noch Akteneinsicht." Verzögerungen im Verfahren - eigentlich sollte es bereits im vergangenen Monat abgeschlossen worden sein - seien der Urlaubs- und Krankheitssituation innerhalb der Behörde geschuldet. "Zu Verzögerungen seitens des Herrn zu Guttenberg ist es sicherlich nicht gekommen", sagte Laib. Zu Vermutungen, es hätte dabei auch politische Wünsche gegeben - am vergangenen Wochenende fand in Nürnberg der CSU-Parteitag mit Vorstandswahlen statt - meinte Oberstaatsanwalt Laib lediglich: "Politische Pressionen sind uns keine bekannt."

Wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht dürfte zwar, so erfuhr die Zeitung aus mit dem Ermittlungsverfahren beteiligten Kreisen, der notwendige Schuldvorwurf gegeben sein, zu einer Bestrafung komme es aber nicht. Gesprochen wird derzeit offenbar noch unter anderem auch über eine Zahlung an eine soziale oder gesellschaftspolitische Einrichtung.

Bereits im Sommer habe zu Guttenberg, dem Bericht zufolge, gegenüber Gesprächspartnern erklärt, man habe sich mit den Behörden prinzipiell "geeinigt" und am Ende würde es für ihn "sehr gut ausgehen". Bei einer Einstellung des Verfahrens ohne Anklage oder Strafbefehl gilt zu Guttenberg, der sich derzeit in den USA aufhält, als nicht vorbestraft.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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