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Pflicht für Elektronischen Krankenschein und E-Rezept verschoben

Archivmeldung vom 04.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der verbindliche Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu), auch digitale Krankmeldung genannt, und des E-Rezepts verschiebt sich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Übergangsregelung getroffen, schreibt das "Handelsblatt".

Ärzte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte jetzt noch bis zum 30. Juni 2022 in Papierform ausstellen. Der digitale Versand von Krankmeldungen und Rezepten sollte für Ärzte gemäß dem Patienten-Daten-Schutz-Gesetz ab dem neuen Jahr zur Pflicht werden. Die KBV nennt als Grund für die Aufschiebung des verbindlichen Starts unausgereifte Prozesse.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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