Pflicht für Elektronischen Krankenschein und E-Rezept verschoben
Archivmeldung vom 04.11.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer verbindliche Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu), auch digitale Krankmeldung genannt, und des E-Rezepts verschiebt sich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Übergangsregelung getroffen, schreibt das "Handelsblatt".
Ärzte können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte jetzt noch bis zum 30. Juni 2022 in Papierform ausstellen. Der digitale Versand von Krankmeldungen und Rezepten sollte für Ärzte gemäß dem Patienten-Daten-Schutz-Gesetz ab dem neuen Jahr zur Pflicht werden. Die KBV nennt als Grund für die Aufschiebung des verbindlichen Starts unausgereifte Prozesse.
Quelle: dts Nachrichtenagentur