Von Arnim: Klagen von Eichel und Welteke sind dreist
Archivmeldung vom 14.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisierte die Pensionsrechtsklagen von Ex-Finanzminister Hans Eichel (SPD) und Ex-Bundesbankchef Welteke. "Hier schlägt leider das Eigeninteresse der Betroffenen durch. Die Klagen erscheinen schon dreist, wo doch beide ohnehin über eine ausreichende Versorgung verfügen," sagte von Arnim der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe).
Gerade jetzt, wo viele Bundesbürger
um ihren Arbeitsplatz bangen und aufgrund der demographischen
Entwicklung Sorgen über ihre Altersversorgung haben, würde die
Öffentlichkeit zurecht sensibel auf solche Privilegien reagieren. "Es
gibt eine berechtigte Entrüstung in der Öffentlichkeit."
Das Grundproblem sei allerdings die zu großzügige Altersversorgung
von Politikern insgesamt. "Schon nach einem halben Arbeitsleben wird
oft eine Vollversorgung gezahlt, die zudem oft noch weit vor der
normalen Altersgrenze bezogen wird." Bei Politikern mit mehreren
Ämtern würden Versorgungen geschaffen, die viel höher sind, als das
eigentliche Aktivengehalt eines der Ämter. "Deshalb kommen hier
Anrechnungsregelungen zum Tragen, die oft so kompliziert sind, dass
sie nur noch gerichtlich geklärt werden können", so von Arnim weiter.
Zudem seien diese Regelungen vielfach lückenhaft, "so das trotzdem
völlig verrückte Sachen herauskommen."
Die Überversorgung sei Folge dessen, dass sich die Politik ihre
Altersbezüge selbst bewilligt. "Sie entscheiden über die
entsprechenden Gesetze in eigener Sache. Deshalb ist eine kritische
Öffentlichkeit die einzige mögliche Kontrolle."
Einer außerparlamentarischen Diätenkommission steht von Arnim
kritisch gegenüber. "Wenn solche Kommissionen Einfluss haben, neigt
die Politik dazu, sich Hofkommissionen zu schaffen. Damit entsteht
nur Scheinkontrolle." Zudem könne man solche Kommissionen, die in
ihrer Zusammenstellung von der Politik beeinflusst sind, nicht
abwählen und nicht unter öffentliche Kontrolle stellen.
Wichtiger, so von Arnim, sei eine Reform der Politikerbezüge. "Die Vollversorgung darf nicht länger schon nach kurzer Zeit und weit vor der eigentlichen Altersgrenze fällig werden, sondern erst nach einem vollen Arbeitsleben und erst mit 65 Jahren oder später 67 Jahren eintreten." Eine andere Möglichkeit sei eine Diätenreform, bei der die Diäten erhöht werden und dafür den Abgeordneten selbst überlassen wird, ihre Rente abzusichern.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung