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Grüne für Abtreibungsbereitschaft als Ärzte-Einstellungskriterium

Archivmeldung vom 13.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Grünen schlagen vor, Neueinstellungen von Medizinern an Uni-Kliniken von der Bereitschaft abhängig zu machen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

"Einzelne Ärzte können nicht verpflichtet werden, aber Kliniken, insbesondere die in staatlicher Verantwortung, sollten personalpolitisch sicherstellen, dass der Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung bei ihnen gewährleistet wird", sagte Ricarda Lang, stellvertretende Bundesvorsitzende der Grünen und frauenpolitische Sprecherin, der "Welt".

Es sei "ein richtiger Schritt" zu prüfen, ob dies an Neueinstellungen der Ärzte geknüpft werden könnte, so Lang. Das von den Grünen geführte Sozialministerium in Baden-Württemberg hatte vergangene Woche angekündigt, die Bereitschaft zur Abtreibung als Einstellungskriterium für Uni-Kliniken prüfen zu wollen. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, lobte den Vorschlag. "Dass es für Uni-Kliniken zum Einstellungskriterium werden könnte, ob Ärztinnen und Ärzte Abbrüche durchführen, halte ich für einen gangbaren Weg, um die lückenhafte Versorgung endlich zu verbessern", sagte Schauws.

Sie hoffe, dass andere Länder mit der Prüfung solch einer Maßnahme nachzögen. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung, sagte der Zeitung: "Wenn Uni-Kliniken bevorzugt Ärztinnen einstellen, die in der Lage sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, kann das ein Beitrag für eine bessere Versorgungslage sein." Es handele sich um eine "verhältnismäßig milde Maßnahme", aus der sich keine grundsätzliche Verpflichtung für alle Ärzte ergebe. Dass Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor in Deutschland im Strafgesetzbuch verankert sind, sei falsch und führe zu Versorgungsengpässen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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