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Große Koalition einigt sich auf Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 06.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Nach monatelangem Streit hat sich die Große Koalition bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, erfuhr das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) aus Regierungskreisen. Am Wochenende vereinbarten CDU und CSU marginale Verbesserungen für Firmenerben.

Auch die SPD sei mit dem neuen Kompromiss einverstanden, hieß es Die Debatte über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist damit aber nicht beendet. Die Einigung sei jetzt nur deshalb zustande gekommen, damit der Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden könne, hieß es in Koalitionskreisen.

Unternehmensverbände hatten gehofft, dass die Regierung das Gesetz erst im Herbst auf den Weg bringen würde. Die nächsten Wochen wollten die Wirtschaftsvertreter nutzen, um die Erbschaftsteuer für Firmenerben nachzubessern Sollte die Reform aber nicht fristgerecht fertig werden, könnte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber anweisen, alle Firmenprivilegien aus dem Erbschaftsteuergesetz zu streichen.

Die CSU soll schließlich von weiteren Forderungen abgesehen haben, nachdem Schäuble damit gedroht habe, er könne auch einfach nichts tun Familienunternehmer reagierten enttäuscht auf die minimalen Änderungen.

Das Bundesfinanzministerium verweist jedoch seit Längerem darauf, dass ein gewisser Abbau von Privilegien notwendig sei. Dies verlange das Verfassungsgericht. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Dienstagsausgabe, Schäuble habe den Grenzwert für die sogenannte Bedürfnisprüfung von 20 auf 26 Millionen Euro erhöht. Für typische Familienunternehmen verdoppele sich der Wert.

Bei größeren Unternehmensvermögen muss der Erbe nachweisen, dass er die Erbschaftsteuer nicht aus seinem privaten Vermögen bezahlen kann, um wie bisher verschont zu werden. Wenn er dass nicht will greift das sogenannte Abschmelzmodell. Wie die F.A.Z. weiter berichtet, hat der Finanzminister auch in diesem Punkt seinen ersten Entwurf korrigiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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