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Petra Pau: Demonstrationsrecht de facto suspendiert

Archivmeldung vom 05.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss: Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert.

Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde. Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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