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Bundesregierung will Rüstungsaufträge nicht mehr ausschreiben

Archivmeldung vom 30.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hauptkampfpanzer (Symbolbild)
Hauptkampfpanzer (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskabinett soll an diesem Mittwoch ein von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eingebrachtes Gesetz zur beschleunigten Anschaffung von Rüstungsgütern und Gütern der Sicherheitsindustrie auf den Weg bringen. Das wurde dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" in Kreisen der Bundesregierung bestätigt.

Das Gesetz soll verlässlich regeln, bei welchen öffentlichen Aufträgen künftig Ausnahmen von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung greifen sollen, weil deutsche Sicherheitsinteressen betroffen sind. Wesentliche Sicherheitsinteressen könnten insbesondere dann berührt sein, "wenn ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft wird", heißt es in dem regierungsintern abgestimmten Gesetzentwurf, über den die RND-Zeitungen berichten.

"Die Einstufung einer Technologie als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie erfolgt durch einen Beschluss des Bundeskabinetts, beispielsweise im Rahmen des Weißbuchs der Bundeswehr oder im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland", so der Gesetzentwurf weiter. Derzeit sind zum Beispiel U-Boote oder gepanzerte Fahrzeuge als Schlüsseltechnologien definiert. Im Wirtschaftsministerium gibt es Bestrebungen, auch den Überwasserschiffbau in die Liste bevorzugter Branchen aufzunehmen. Laut Gesetzentwurf können deutsche Sicherheitsinteressen auch dann betroffen sein, wenn bei einer Anschaffung ein hohes Maß an Vertraulichkeit nötig ist.

"Damit können sowohl bestimmte Beschaffungen erfasst sein, die der Sicherstellung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes dienen, als auch solche, die zur präventiven Abwehr oder repressiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder im Bereich der organisierten Kriminalität bestimmt sind", heißt es. Auch bei Anschaffungen für verdeckte Ermittlungen seien deutsche Sicherheitsinteressen betroffen. Ebenso bei Verschlüsselungstechnologien. In solchen Fällen soll die ab einem gewissen Schwellenwert bestehende Pflicht zur europaweiten Ausschreibung öffentlicher Aufträge künftig wegfallen. Die EU-Vergaberichtlinie sieht solche Ausnahmen ausdrücklich vor, bislang hatte Deutschland allerdings keinen Gebrauch davon gemacht. In ihrem Koalit ionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

Dadurch sollen Beschaffungsvorhaben vor allem im Rüstungsbereich beschleunigt werden. Das Instrument lässt sich allerdings auch industriepolitisch nutzen - etwa um europäische Wettbewerber bei großen Aufträgen des Staates außen vor zu halten. "Wir müssen bei der Beschaffung im Verteidigungsbereich schneller werden. Hier geht es um unsere Sicherheitsinteressen. Unsere Bundeswehr braucht das beste Material - und zwar dann, wenn es benötigt wird und nicht erst Jahre später", sagte der Maritime Koordinator der Bundesregierung. Norbert Brackmann (CDU), dem RND. "Auch unsere Werften brauchen Planungssicherheit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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